Behandlungen
Vorsorgeuntersuchung
Gesundheit zählt für die meisten Menschen zum wertvollsten Gut. Die Sicherung der Gesundheit ist in Österreich eine gesetzlich verankerte Aufgabe der öffentlichen Hand. Umfangreiche Leistungen werden in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems erbracht, damit allen Österreicherinnen und Österreichern eine hochwertige Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht . . .
Die Vorsorgeuntersuchung ist jährlich einmal durchzuführen. Sie besteht aus zwei Blöcken. Mit einer von mir ausgestellter Laborüberweisung bitte ich Sie, ein Institut ihrer Wahl zu ihrem persönlich passenden Termin zur Blutabnahme aufzusuchen.
Mit den Befunden findet im Anschluss bei mir eine Besprechung, Untersuchung und Analyse statt. Sie erhalten auch weitere Überweisungen zum Gynäkologen, Augenfacharzt, Lungenfacharzt, zur Darmuntersuchung, Mammographie etc – je nach Alter, Geschlecht und vorliegender Symptome.
Therapeutisches Gespräch
Jede Patientin/jeder Patient das Recht, von der Ärztin / vom Arzt aufgeklärt zu werden. Das ärztliche Aufklärungsgespräch umfasst die Unterrichtung der Patientin / des Patienten über die Art, den Umfang und die Schwere seiner Erkrankung, die Diagnostik und die möglichen therapeutischen Maßnahmen im Rahmen einer Heilbehandlung. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für das Vertrauensverhältnis Arzt – Patient. Was Sie Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt in einem therapeutischen Gespräch erzählen, bleibt geheim.
Jede Patientin / jeder Patient hat das Recht, von der Ärztin / vom Arzt aufgeklärt zu werden. Und zwar über:
→ den eigenen Gesundheitszustand
→ mögliche Diagnose- und Behandlungsarten
→ die Risiken und Folgen dieser Diagnose- und Behandlungsarten und
→ voraussichtlich anfallende Kosten.
Erfolgen soll all dies in einer Art, die den Umständen angemessen ist und der Persönlichkeit und Bildung der Patientin / des Patienten entspricht. Die Patientin / der Patient kann freiwillig auf die Aufklärung verzichten. Zudem haben Patientinnen und Patienten das Recht zu erfahren, wie sie selbst bei der Behandlung mitwirken und ihr Leben führen können, um die Therapie zu unterstützen.
Die Aufklärung kann dann unterbleiben oder zeitlich verknappt werden, wenn die Behandlung für das Wohl der Patientin/des Patienten dringend notwendig ist, wenn also durch das Aufklärungsgespräch wertvolle Zeit verstreichen würde. Durch eine gute Vorbereitung auf das Arztgespräch und gezielte Fragen können Patientinnen / Patienten den Nutzen des Gesprächs erhöhen.
Blutabnahme
In der Medizin haben Blutuntersuchungen einen hohen Stellenwert für die Diagnose und Früherkennung von Erkrankungen. Für eine Blutuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt eine Zuweisung an ein Labor aus. In der Zuweisung ist beschrieben, welche Laborwerte untersucht werden sollen. Für eine Blutuntersuchung ist es notwendig, eine entsprechende Menge Blut abzunehmen. Eine Blutabnahmen kann bei der Hausärztin oder beim Hausarzt oder im Labor durchgeführt werden.
Eine Blutuntersuchung liefert wichtige Informationen über den Stoffwechsel eines Menschen. Daher kann die Untersuchung des Blutes wichtige Hinweise auf Risikofaktoren bzw. Erkrankungen liefern. Darüber hinaus stellt die Blutuntersuchung eine Möglichkeit dar, mit geringem Aufwand, großer Schnelligkeit und hoher Kosteneffizienz eine Vielzahl möglicher Erkrankungen auszuschließen, sofern die entsprechenden Laborwerte diagnostisch unauffällig sind. Dies wird als sogenanntes labordiagnostisches „Screening“ bezeichnet.
Befundbesprechung
Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen kann die Ärztin / der Arzt für Allgemeinmedizin weiterhelfen. Fast immer wird sie / er die erste Ansprechstelle sein. Bei bestimmten Erkrankungen oder gesundheitlichen Beschwerden können jedoch manchmal gewisse Untersuchungen nötig sein, bei der die Ärztin / der Arzt nicht die Möglichkeit hat, diese in der Ordination durchzuführen (z.B. ein Röntgenbild, Laboruntersuchung). Daher wird sie / er die Patientin / den Patienten an eine Fachärztin / einen Facharzt oder an ein Labor überweisen bzw. zuweisen.
Nach der fachärztlichen Untersuchung erhalten Sie einen medizinischen Befund, auf dem alle durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse festgehalten werden. Den ausführlichen Befund bekommen Sie und/oder Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt in der Regel in den nächsten Werktagen per Post oder Fax. Oft ist die Übermittlung auch per E-Mail möglich.
Nachdem Sie oder Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt den Befund erhalten haben, wird sie / er mit Ihnen ein Befundgespräch führen. In diesem erklärt sie / er Ihnen die Untersuchungsergebnisse bzw. die fachärztlichen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Je nach Situation bzw. spezifischem Problem wird eine Befundbesprechung auch direkt mit der Fachärztin / dem Facharzt stattfinden. Auf alle Fälle ist es sinnvoll, sich zu erkundigen, wann der Befund voraussichtlich vorliegen wird, um zu diesem Zeitpunkt mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt ein Befundgespräch zu vereinbaren.
Manuelle Medizin
Die Manuelle Medizin ist zusammen mit der Chirotherapie eine Form der konservativen Medizin. Sie wird zur Heilbehandlung angewendet, insbesondere wenn Funktionsstörungen des Bewegungsapparates Beschwerden verursachen. Somit grenzt sich die Manuelle Medizin von der invasiven und der medikamentösen Medizin ab.
Manuelle Medizin stellt eine Zusatzbezeichnung für Ärzte dar. Hierbei wird die Befundaufnahme und die Behandlung ausschließlich mit der Hand durchgeführt. Sie baut in einigen Bereichen auf den Methoden der Chiropraktik und der Osteopathie auf.
Grundlage dieser Technik ist die genaue Diagnose der blockierten Gelenke durch Aufsuchen sogenannter Irritationspunkte, welche über neurogene Verschaltungen die Lage des blockierten Gelenkes anzeigen.
Man unterscheidet zwischen einer mobilisierenden oder einer manipulativen Behandlungstechnik. Bei der mobilisierenden Behandlung wird die Beweglichkeit durch sanft und häufig wiederholte Dehnungsbewegungen wiederhergestellt. Bei der manipulativen Behandlung bzw. Manipulationsbehandlung wird eine Blockierung mit einem Impuls behandelt.
Dabei setzt der Therapeut einen gezielten nervalen Reiz an sogenannten Nozizeptoren, die dadurch ein Reset erfahren und den das Gelenk blockierenden verspannten Muskel wieder entspannen. Im Falle der Wirbelbogengelenke beispielsweise spielen die segmentalen Musculi rotatores breves eine dementsprechende Rolle. Um diesen Effekt zu erreichen, ist weder eine große Kraft noch ein großer Weg erforderlich.
Die manipulierende Behandlung mit sehr schnell durchgeführten und kurzen Bewegungen ist an der Wirbelsäule dem Arzt (in der Chirotherapie) und dem Heilpraktiker (in der Chiropraktik) vorbehalten. Speziell in der Orthopädischen Manuellen Therapie fortgebildete Physiotherapeuten dürfen mit diesen Techniken ebenfalls arbeiten.
Manipulative Techniken an Extremitätengelenken sowie sanfte mobilisierende Wirbelsäulentechniken können auch von entsprechend ausgebildeten nichtärztlichen Personen durchgeführt werden. Sie werden dann nicht als Manuelle Medizin, sondern als Manuelle Therapie bezeichnet. Allgemein ist der vorherige bildgebende Ausschluss von Wirbelsäulenschäden wie z. B. Knochenbrüche oder Tumoren mittels Röntgenaufnahme oder CT/MRT vor jeglicher Manipulation der Wirbelsäule unabdingbar.
Orthomolekulare Medizin
komplementärmedizinisches Verfahren
Es handelt sich bei der orthomolekularen Medizin um ein komplementärmedizinisches, wissenschaftlich umstrittenes Verfahren. Bei diesem wird versucht, durch eine (meist hochdosierte) Zufuhr von Nahrungsergänzungsmitteln (Vitamine, Mineralien, Aminosäuren, Fettsäuren) der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen oder diese zu behandeln. Meist werden dabei Nährstoffkombinationen verwendet.
Rezept
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sind bestimmte Arzneimittel in Österreich rezeptpflichtig und dürfen nur nach ärztlicher Verordnung von Apotheken ausgegeben werden. Bei der Ausgabe der Medikamente in der Apotheke ist von der Patientin / vom Patienten für jede verschriebene Medikamentenpackung eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Erfahren Sie, welche Angaben ein Rezept enthalten muss und was der Unterschied zwischen einem Kassen- bzw. Privatrezept ist.
Medizinisches Wissen und ärztliche Praxis sind Voraussetzungen, um bestimmte Medikamente gezielt einzusetzen, denn ihr falscher Gebrauch kann die Gesundheit gefährden. Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, ist deshalb bei vielen Arzneimitteln eine ärztliche Überwachung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Medikamente sind rezeptpflichtig und erfordern eine ärztliche Verschreibung − ein Rezept.
⇾ Kassenrezepte sind Rezepte, die von niedergelassenen Ärztinnen / Ärzten mit Kassenvertrag (Vertragsärztinnen/Vertragsärzte) bzw. Ärztinnen / Ärzte in Kassenambulatorien auf Basis der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen (RöV) ausgestellt werden. Mit einem gültigen Kassenrezept kann eine öffentliche Apotheke bzw. eine hausapothekenführende Ärztin / ein hausapothekenführender Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament an die Patientinnen / Patienten gegen Bezahlung der Rezeptgebühr aushändigen. Das Rezept ist aber nicht nur ein „Arbeitsauftrag“ für die Apothekerin/den Apotheker, sondern gilt auch als Beleg gegenüber der Sozialversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet es sich so, dass die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Die Patientin / der Patient zahlt lediglich die Rezeptgebühr.
→ Privatrezepte sind Rezepte die von Wahlärztinnen / Wahlärzte (Ärztinnen / Ärzte, die nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse der Patientin / des Patienten stehen), oder Spitalsärztinnen / Spitalsärzte verordnete Medikamente. Diese können ohne Vorabbewilligung der Krankenkasse in der Apotheke eingelöst werden, wobei die Patientin / der Patient die Kosten selbst trägt. Die Patientin / der Patient hat aber die Möglichkeit, das Privatrezept vorab bei der zuständigen Krankenkasse prüfen zu lassen, ob es einem Kassenrezept gleichgestellt werden kann. Dadurch kann eine Direktverrechnung mit der Apotheke erfolgen, und es entstehen – abgesehen von der Rezeptgebühr – keine zusätzlichen Kosten.
Wahlärztinnen / Wahlärzte oder Spitäler mit Rezepturrecht dürfen auch Kassenrezepte ausstellen.
Überweisung, Zuweisung, Einweisung
Bei vielen Erkrankungen oder bei speziellen Gesundheitsfragen können Allgemeinmediziner:innen – also Hausärztinnen und Hausärzte – oft helfen. In den meisten Fällen sind sie die erste Ansprechstelle. Bei bestimmten Erkrankungen oder Beschwerden sind jedoch manchmal Untersuchungen nötig, die nicht in der Ordination möglich sind. Oder es ist für die Diagnose und Behandlung ein besonderes medizinisches Wissen erforderlich. In diesen Fällen wird die Patientin oder der Patient an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen.
⇾ Bei der Überweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere Behandlung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt überwiesen.
⇾ Bei der Zuweisung benötigt die Ärztin oder der Arzt für die Diagnose und Behandlung eine konkrete Untersuchung, die sie oder er nicht selbst durchführen kann (z.B. Röntgenbild, Laboruntersuchung). Die Patientin oder der Patient wird daher einer anderen Ärztin bzw. einem anderen Arzt mit einem konkreten Untersuchungsauftrag zugewiesen. Den Befund bespricht die praktische Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
⇾ Bei der Einweisung wird die Patientin oder der Patient für die weitere medizinische Behandlung stationär in ein Krankenhaus eingewiesen (z.B. für eine Operation).
